Antrag der AfD-Fraktion in der SVV Hennigsdorf:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, alles dafür Erforderliche zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen in Hennigsdorf garantiert ist und sie diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden als die übrigen Bürger.

Begründung:
„Bewohner dürfen wieder draußen spazieren gehen“ heißt es am 8. Juni 2020 über ein Seniorenheim in Angermünde.1 Was hier als Erleichterung gemeldet wird, ist aber ein Grundrecht, das Bewohnern von Seniorenheimen grundsätzlich in gleichem Maße zusteht, wie allen anderen Bürgern auch.
Zwar wurden die Grundrechte durch die Eindämmungsverordnung des Landes bezüglich der Covid-19-Pandemie allgemein eingeschränkt, gerade dort wo die Eindämmungsverordnung – wie vorliegend in Brandenburg der Fall – aber keine Sonderregelung für Seniorenheim vorsieht, sind Spaziergänge für Bewohner genauso wenig antrags- oder genehmigungspflichtig oder von Dritten einzuschränken, wie für jeden anderen Menschen auch.
Die Betonung der puren Selbstverständlichkeit, dass Spaziergänge wieder erlaubt seien, lässt befürchten, dass eine entsprechende Schlechterstellung von Bewohnern von Seniorenheimen gegenüber anderen Menschen auch andernorts aufgetreten ist. Das muss ggf. unterbunden und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

1 https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1807584/