Antrag AfD Fraktion

Die AfD Fraktion beantragt, die am 19.12.2020, im Amtsblatt Glienicke (Haushaltssatzung §4 Abs. 1b.) veröffentlichte Erhöhung des Hebesatzes, für die Gundsteuer B, in Höhe von 400 v.H., auf 120 v.H. ab dem 01.01.2025, herabzusetzen.

Begründung:

Der Hebesatz in der Haushaltssatzung § 4 Abs. 1b. zur Grundsteuer B soll von 400 v.H. auf 120 v.H. gesenkt werden, um den durch die neue Bewertungssystematik erheblich gestiegenen Steuermessbeträgen entgegenzuwirken. Ab dem Jahr 2025 gilt das neue Gesetz zur Reform der Grundsteuer und Bewertungsrechts in Brandenburg. Brandenburg hat sich gegen ein eigenes Landesgrundsteuerrecht entschieden. Das heißt, dass Brandenburg und damit die Gemeinde Glienicke Nordbahn das Bundesmodell anwenden müssen. Hierbei werden maßgeblich die Bodenrichtwerte zur Anwendung gebracht. Ein Großteil der Glienicker Haus- und Grundstücksbesitzer hat bereits ihre neuen Bescheide und damit den Steuermessbetrag erhalten und braucht nun Klarheit.

Durch die Anwendung des Bundesmodells und die Berücksichtigung der Bodenrichtwerte haben sich die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer in vielen Fällen zu stark erhöht. Um zu verhindern, dass diese Erhöhung zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast für die Bürger führt, ist eine Senkung des Hebesatzes notwendig. Die Anpassung des Hebesatzes auf 120 v.H., stellt sicher, dass die Grundsteuerbelastung für die Bürger auf einem angemessenen Niveau bleibt und die finanzielle Belastung durch die Grundsteuerreform nicht übermäßig steigt. So wird das Ziel erreicht, dass die Reform nicht zu unzumutbaren Mehrbelastungen für die Eigentümer führt, sondern die Steuerlast gerecht verteilt bleibt.

Die Begründung der Verwaltung und damit des Bürgermeisters, die endgültigen Zahlen abzuwarten, um dann den Hebesatz festzusetzen, ändert nichts an der Tatsache, den Hebesatz auf ein angemessenes Niveau zu senken. Gerade jetzt, in den schwierigen Zeiten, von Zinserhöhungen, drohenden Arbeitsplatzverlusten, Konsumflaute und damit Einnahmeverluste für die Bürger, ist Klarheit über die eigenen Finanzen dringender den je.

Wir betonen ganz klar, es geht hier nicht um das Erreichen des Zielwertes der Grundsteuer aus 2024, dies ist in keinem Fall möglich, da es sicherlich noch Verschiebungen in den Steuerbescheiden des Finanzamtes über den Messwert 2024 bei einigen Grundstücken geben wird. Es ist auch mit 100 % Sicherheit für die Gemeinde Glienicke nicht möglich, sämtliche Messwerte aller Grundstücke aus Glienicke vom Finanzamt noch in 2024 zu erhalten. Demzufolge ist es auch nicht möglich, einen Hebesatz festzusetzen, der die Einahmen aus 2024 widerspiegelt. Daher ist es wichtig, ein Signal an die Bürger zu senden und den Hebesatz auf eine Größenordnung runter brechen, die dem einzelnen Bürger gerecht wird. Sollte die Gemeinde Glienicke im darauffolgenden Jahr alle Messwerte haben, ist die Veränderung, in Form einer Erhöhung, oder weiterer Herabsetzung des Hebesatzes gegeben.

 

Die Gemeinde Glienicke, soll mit der Herabsetzung des Hebesatzes ebenfalls ein Signal an Ihre Bürger senden, sich eben nicht mit der Einführung des neuen Models zur Berechnung der Grundsteuer an Ihren Bürgern zu bereichern. Für niemanden sollte es übermäßig teurer werden.