Antrag der AfD-Fraktion in der SVV Hennigsdorf am 17.6.2020:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Verwaltung auf, alles dafür Erforderliche zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Begrenzung der Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr für Gaststätten, Spielhallen und ähnliche Gewerbebetriebe aufgehoben wird.Offensichtlich ist die Begrenzung der Öffnungszeiten nicht angemessen und hält auch einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Wie den Medien zu entnehmen ist, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 1 S 48/20) erhebliche Zweifel an der bestehenden „Sperrstunde“ von 23:00 Uhr geäußert. Daraufhin beschloss der Senat von Berlin, dass ab Mittwoch (10.Juni 2020) die Sperrstunde für Berlins Gastronomen entfällt.
Es ist weder den Gewerbetreibenden, noch dem Bürger zu vermitteln, dass in einem eng verzahnten Wirtschafts- und Lebensraum wie Berlin/Hennigsdorf bzw. Oberhavel derart gravierende Unterschiede in der Frage der Öffnungszeiten von Gaststätten und ähnlichen Betrieben gemacht wird.