Seit 1,5 Jahren arbeitet die AfD-Fraktion in Zehdenick daran, dass die Ortsteile mehr Rechte bei der Mittelverwendung erhalten. Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im September 2020 wurde ein entsprechender Teilsatz in die neue Hauptsatzung aufgenommen. Danach kann das Ortsteilbudget jetzt nicht nur für kulturelle und gemeindliche Veranstaltungen, sondern auch zur ‚Förderung der Ortsteilgemeinschaft‘ verwendet werden. Dazu die Fraktionsvorsitzende Elke Knorr: ‚Es reicht nicht, diesen auslegungsbedürftigen Satz in der Hauptsatzung festzuschreiben. Um eine freiere Mittelverwendung sicherzustellen, muss eine Richtlinie zur Regelung der Ortsteilbudgets erstellt werden. Außerdem gilt es, die Übertragbarkeit der Mittel in das Folgejahr festzuschreiben.‘

Der AfD-Antrag dazu wurde in der Stadtverordnetenversammlung im Januar einstimmig angenommen. Die Verwaltung wird jetzt unter Beteilung einer Arbeitsgruppe, in der auch die Ortsvorsteher sowie Abgeordnete mitwirken sollen, einen Entwurf der Richtlinie erstellen. Ob dies so zeitnah erfolgt, dass die Umsetzung im Haushalt für das Jahr 2022 berücksichtigt werden kann, bleibt zu hoffen.